Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Anhängervermietung
Anhänger bequem online reservieren und direkt losfahren. Flexible Mietzeiten und klare Preise inklusive.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Anhängern
Anbieter:
Reinigungsunternehmen Trisetau GmbH & Co. KG
Mülbitzer Str. 7b
01558 Großenhain
Tel.: 03522/614362
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Anhänger zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Mietgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter einen verkehrssicheren und technisch einwandfreien Anhänger zur Nutzung für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
Der Anhänger bleibt Eigentum des Vermieters.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Anhängers an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
Der Anhänger ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
4. Führerschein und Fahrberechtigung
Der Mieter bestätigt mit Abschluss des Mietvertrages, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die zum Führen eines Fahrzeugs mit Anhänger der jeweiligen Gewichtsklasse berechtigt.
Der Vermieter ist berechtigt, den Führerschein und Personalausweis vor Übergabe des Anhängers zu kontrollieren.
Der Mieter darf den Anhänger nur selbst führen oder nur solchen Personen überlassen, die ebenfalls im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Der Mieter haftet für das Verhalten des Fahrers wie für eigenes Verhalten.
5. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Anhängers eine Kaution zu verlangen.
Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt.
Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere bei:
Schäden am Anhänger
verspäteter Rückgabe
Reinigungskosten
fehlenden Zubehörteilen
Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet, soweit keine Ansprüche des Vermieters bestehen.
6. Nutzung des Anhängers
Der Mieter verpflichtet sich:
den Anhänger sorgfältig und sachgemäß zu behandeln
alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten
den Anhänger nicht zu überladen
die Vorschriften zur Ladungssicherung einzuhalten
den Anhänger nicht für Motorsportveranstaltungen oder ähnliche Zwecke zu nutzen
keine baulichen Veränderungen vorzunehmen
Die zulässige Gesamtmasse sowie die Stützlast dürfen nicht überschritten werden.
7. Überladung
Eine Überladung des Anhängers ist strikt untersagt.
Der Mieter haftet für alle Schäden, Bußgelder oder Folgeschäden, die durch eine Überladung entstehen.
Bei festgestellter Überladung kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 250 € sowie sämtliche daraus resultierenden Schäden geltend machen.
8. Nutzung im Ausland
Die Nutzung des Anhängers im Ausland ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Ohne Zustimmung ist eine Nutzung außerhalb Deutschlands nicht gestattet.
9. Versicherung und Selbstbeteiligung
Der Anhänger ist haftpflichtversichert.
Im Schadensfall haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.Sofern im Mietvertrag vereinbart, gilt eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von bis zu 1.000 €.Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Beschädigung haftet der Mieter unbegrenzt.
10. Verhalten bei Unfall oder Schaden
Bei Unfall, Diebstahl oder Beschädigung des Anhängers ist der Mieter verpflichtet:
unverzüglich die Polizei zu verständigen
den Vermieter sofort zu informieren
keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben
einen Unfallbericht anzufertigen
Schäden sind vollständig zu dokumentieren.
11. Verspätete Rückgabe
Wird der Anhänger nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt:
eine zusätzliche Nutzungsgebühr in Höhe des doppelten Tagesmietpreises pro begonnenem Tag zu berechnen
weitere entstandene Schäden geltend zu machen.
12. Reinigung
Der Anhänger ist besenrein zurückzugeben.
Bei starker Verschmutzung oder Rückständen (z. B. Bauschutt, Erde, Müll) wird eine Reinigungspauschale von mindestens 30 € erhoben.
13. Verlust von Zubehör
Der Mieter haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Zubehörteilen wie:
Spanngurte
Auffahrrampen
Planen
Stützrad
Beleuchtung
Die Kosten für Ersatz oder Reparatur trägt der Mieter.
14. Schadenpauschalen
Zur Vereinfachung der Schadensabwicklung gelten folgende Pauschalen:
Schadenpauschale
fehlender Spanngurt 15 €
fehlende Plane 140 €
beschädigte Beleuchtung 60 €
starke Verschmutzung ab 30 €
Überladung bis 250€
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
15. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei:
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
16. Stornierung
Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
Bei späterer Stornierung kann der Vermieter folgende Gebühren verlangen:
Stornokosten:
6–3 Tage vorher 20 %
2 Tage vorher 40 %
weniger als 24 Stunden 80 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
17. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person ist.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.